FAQ - häufig gestellte Fragen

Vertragliches - von der Anmeldung bis zur Kündigung

 
Wie kann ich mich zum Unterricht an der Kreismusikschule Erzgebirgskreis anmelden?
Die Anmeldung erfolgt am einfachsten und schnellsten über den Bereich "Unverbindliche Anmeldung zum Unterricht" auf unserer Internetseite. Dort werden Sie komfortabel durch den Prozess der Datenerfassung geführt. Nachdem Sie alle notwendigen Angaben eingetragen und die Anmeldung abgeschickt haben, erhalten Sie umgehend eine Bestätigung Ihrer Anmeldung per E-Mail. Ihre Anmeldung ist nun in unserer Warteliste eingetragen und wir melden uns bei Ihnen, sobald ein Unterrichtsplatz im gewünschten Fach verfügbar ist.
 
Ist die Anmeldung zum Unterricht und die damit verbundene Eintragung in die Warteliste verbindlich?
Nein! Die Anmeldung zum Unterricht und Eintragung in die Warteliste sind unverbindlich. Es entsteht für Sie noch keinerlei Verpflichtung.
 
Wann beginnt der Unterricht offiziell und ab wann muss ich Unterrichtsentgelte bezahlen?
Das Vertragsverhältnis, und damit auch die Zahlungspflicht, beginnen zu dem im Ausbildungsvertrag genannten Termin. Findet der erste Unterricht vor der Ausfertigung des Ausbildungsvertrages statt, so gilt der Termin des ersten Unterrichts als Vertragsbeginn.
 
Wie lange läuft mein Vertrag?
Der mit der Kreismusikschule geschlossene Ausbildungsvertrag hat eine Laufzeit von einem Schuljahr. Er verlängert sich automatisch um ein weiteres Schuljahr, wenn dieser nicht bis zum 31.05. des laufenden Schuljahres schriftlich gekündigt wird.
 
Wann beginnt und endet das Schuljahr an der Kreismusikschule es Erzgebirgskreises?
Das Schuljahr an unserer Kreismusikschule entspricht dem Schuljahr an den öffentlichen Schulen in Sachsen. Es beginnt immer am 1. August und endet am 31. Juli des Folgejahres.
 
Wie lange kann ich von der Kreismusikschule ein Instrument mieten und was kostet mich das?
Im Rahmen des vorhandenen Kontingents an Mietinstrumenten der Kreismusikschule können unsere Schüler, besonders für den Anfangsunterricht, ein Instrument mieten. Grundsätzlich ist die Mietzeit nicht begrenzt. Die Mietinstrumente werden jedoch bevorzugt an Anfänger vermietet, um einen reibungslosen und unkomplizierten Einstieg zu ermöglichen.
 
Ich ziehe um und kann danach aufgrund der Entfernung nicht mehr am Unterricht teilnehmen. Bin ich trotzdem bis zum Ende des Schuljahres an den Ausbildungsvertrag gebunden?
Die Ausbildungssatzung unserer Kreismusikschule sieht für beide Vertragsparteien eine "Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer bestimmten Frist" vor. Ein wichtiger Grund kann der Wegzug aus dem Landkreis, eine längerfristige schwere Krankheit, wiederholtes erhebliches Stören des Unterrichts oder eine generelle Nichteignung des Schülers sein. Bitte nehmen Sie in diesem Fall Kontakt mit dem für Sie zuständigen Verwaltungsstandort der Kreismusikschule auf. Da dies immer eine Einzelfallentscheidung ist, wird man hier eine individuelle Lösung finden.

 

Unterricht und Ausbildung

Kann ich mir meinen Lehrer aussuchen?
Sie können bei der Anmeldung ihre Wünsche bezüglich eines bestimmten Lehrers angeben. Wir werden versuchen diesen Wunsch zu erfüllen, können dies jedoch nicht garantieren. Ein Anspruch auf einen bestimmten Lehrer besteht nicht. Der durch die Musikschule veranlasste Wechsel des Lehrers während des laufenden Schuljahres berechtigt nicht zur Sonderkündigung!
 
Bin ich zum regelmäßigen Besuch des Unterrichts verpflichtet?
Ja! Sie als Eltern oder Schüler zahlen nur einen Teil der anfallenden Kosten für den Unterricht. Der größere Teil wird aus öffentlichen Fördermitteln und Zuschüssen finanziert. Um diese Zuwendung zu rechtfertigen, sollte der Unterricht regelmäßig, sinnvoll und zielorientiert durchgeführt werden. Um dies zu gewährleisten ist ein regelmäßiger Besuch des Unterrichts erforderlich.
 
Was muss ich tun, wenn ich einmal, aus unabwendbaren Gründen (Krankheit, Schulveranstaltung, etc.) nicht am Unterricht teilnehmen kann.
In diesem Fall sollten Sie Ihren Lehrer so frühzeitig als möglich informieren. Auf ihrem Ausbildungsvertrag finden Sie Telefonnummern und E-Mailadressen Ihres Fachlehrers. Nutzen Sie diese, um den Lehrer über ihr Fernbleiben vom Unterricht zu informieren. Unentschuldigt versäumter Unterricht ist grundsätzlich zu bezahlen.
 
Bekomme ich eine Erstattung des Unterrichtsentgeltes, wenn ich nicht am Unterricht teilnehmen konnte?
Das hängt von verschiedenen Umständen ab.
Unterrichtsausfall durch Fernbleiben des Schülers von bis zu 3 Unterrichtseinheiten je Schuljahr werden grundsätzlich nicht erstattet. Anteilige Erstattungen ab der 4. ausgefallenen Wochenstunde sind möglich, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Es liegt ein belegbarer triftiger Grund vor (Krankheit, Schulveranstaltungen, etc.)
- Der Lehrer wurde rechtzeitig (24 h vorher) über den Ausfall informiert.
- Der Antrag auf Erstattung erfolgt schriftlich durch den Zahlungspflichtigen
Unentschuldigt versäumter Unterricht ist grundsätzlich nicht erstattungsfähig!
 
Der Unterricht fällt aus, weil mein Lehrer krank ist. Bekomme ich eine Erstattung des Unterrichtsentgeltes?
Durch die Musikschule verschuldeter Unterrichtsausfall von mehr als 3 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr (z.B. Krankheit des Lehrers) kann auf schriftlichen Antrag des Zahlungspflichtigen ab der 4. Unterrichtseinheit anteilig erstattet werden.
 
Muss ich bei Unterrichtsbeginn ein eigenes Instrument haben oder kann ich bei der Kreismusikschule ein Instrument ausleihen?
Die Kreismusikschule hat einen Vorrat an Mietinstrumenten. Oft ist ein passendes Instrument vorhanden und kann gegen ein geringes Entgelt angemietet werden. Ob dies im Einzelfall möglich ist, besprechen Sie bitte mit der Schulverwaltung oder mit Ihrem Fachlehrer.
Instrumente, die nicht selbst transportiert werden können (z.B. Klavier, Orgel), werden grundsätzlich nicht verliehen.
 
Ich möchte ein eigenes Instrument anschaffen. Was muss ich beachten?
Hierzu können wir nur den dringenden Rat geben, dies vorab mit Ihrem Fachlehrer zu besprechen. Er wird sie umfassend fachlich begleiten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Treffen Sie keine vorschnellen Entscheidungen und testen Sie mehrere Instrumente ausgiebig und in aller Ruhe.
Rechnung und Zahlungsweisen
 
Wieviel kostet der Unterricht an der Kreismusikschule?
Die Kosten für den Unterricht sind abhängig vom Fach und von der Unterrichtsform. Die aktuellen Kosten für die Ausbildung sind in der jeweils gültigen Satzung mit Entgeltordnung geregelt und werden vom Kreistag des Erzgebirgskreises beschlossen.
 
Wie kann ich die Unterrichtsentgelte bezahlen?
Die Bezahlung der Unterrichts- und Mietentgelte erfolgt ausschließlich nach Rechnungslegung per Überweisung oder Lastschrift/Bankeinzug.
 
Kann ich auch in Raten zahlen?
Die Unterrichtsentgelte können halbjährlich oder in monatlichen Raten bezahlt werden. Bitte beachten Sie, dass eine monatliche Ratenzahlung nur per SEPA-Lastschriftmandat möglich ist.
 
Kann ich auch die Mietentgelte in monatlichen Raten zahlen?
Nein. Das ist nicht möglich. Aufgrund der Geringfügigkeit der erhobenen Mietentgelte können diese ausschließlich halbjährlich per Lastschrift oder Überweisung bezahlt werden.
 
Kann ich auch in bar, direkt beim Lehrer bezahlen?
Nein! Das ist nicht möglich. Die Zahlung erfolgt ausschließlich nach Rechnungslegung per Überweisung oder Lastschrift/Bankeinzug.
 
Gibt es in bestimmten Fällen auch Ermäßigungen auf die erhobenen Unterrichtsentgelte?
Wir gewähren in folgenden Fällen Ermäßigungen:
- wenn zwei oder mehr Kinder einer Familie die Musikschule besuchen,
- wenn ein Schüler zwei oder mehr Fächer gleichzeitig belegt,
- wenn ein sozialer Härtefall vorliegt,
- wenn ein Schüler regelmäßig und aktiv in einem anerkannten Ensemble unserer Musikschule mitwirkt.
Die genauen Bedingungen und Voraussetzungen für die Gewährung von Ermäßigungen sind in der jeweils gültigen Satzung mit Entgeltordnung geregelt und werden vom Kreistag des Erzgebirgskreises beschlossen.
 
Muss ich in bestimmten Fällen auch Zuschläge auf die angegebenen Unterrichtsentgelte bezahlen?
Erwachsene Schüler mit eigenem Einkommen zahlen ab dem vollendeten 21. Lebensjahr einen Erwachsenenzuschlag auf das Unterrichtsentgelt. Die Höhe ist in der jeweils gültigen Satzung mit Entgeltordnung geregelt.
 
Werden in bestimmten Fällen auch auf die Mietentgelte Zuschläge erhoben oder Ermäßigungen gewährt?
Nein. Das ist nicht der Fall!
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