Prüfungen
Der Unterricht an der Kreismusikschule basiert auf den Rahmenlehrplänen des VdM (Verband deutscher Musikschulen). Dieser umfasst 5 Stufen:

- Unterstufe I
- Unterstufe II
- Mittelstufe I
- Mittelstufe II
- Oberstufe

Für jede dieser Stufen können Prüfungen abgelegt werden. Die Ausbildungsdauer für jede Stufe ist abhängig vom jeweiligen Instrument und natürlich vom Fleiß der Schülerin / des Schülers. Bei bestandener Prüfung erhält der Absolvent ein Zeugnis, welches das Prüfungsprogramm und die entsprechenden Bewertungen enthält.
Ab der Mittelstufe I ist für die Zulassung zur Prüfung ein Abschluss in Musiktheorie der gleichen Stufe erforderlich.
Ab der Mittelstufe II ist für die Zulassung zur Prüfung ein Abschluss in Musiktheorie der Mittelstufe nachzuweisen.

Die Fachlehrer werden die Schüler bei erreichen des entsprechenden Leistungsstandes ansprechen und auf die Prüfung vorbereiten. Wer selbst die Initiative ergreifen und eine Prüfung absolvieren möchte wendet sich am besten an seinen Fachlehrer.
Für Schüler unserer Musikschule sind Prüfungen kostenfrei.
Prüfungen sind freiwillig, werden aber empfohlen.

Wer nicht an unserer Musikschule unterrichtet wird kann ebenfalls eine Prüfung ablegen. In diesem Fall erheben wir eine Prüfungsgebühr lt. Entgeltordnung.
In diesem Fall nehmen Sie bitte hier mit uns Kontakt auf.
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